…für Eigenheimbesitzer
Ein weißer Winter! Davon träumen wir doch alle. Immerhin sind schneebedeckte Häuser und Straßen viel schöner anzusehen als eine graue, triste Umgebung. Die Kinder können im Schnee spielen und der Rest von uns genießt die romantische Winteratmosphäre. Allerdings bringt der Schnee neben der Freude auch etwas anderes mit sich, nämlich ein nicht zu unterschätzendes Risiko. Denn taut er erst einmal, wird der Spaziergang zur Rutschpartie. Friert der Schneematsch über Nacht auf den Straßen und Gehsteigen fest, wird es für Fußgänger und Fahrradfahrer schnell gefährlich. Damit vereiste oder matschige Stellen auf den Wegen Verkehrsteilnehmer nicht in Gefahr bringen, besteht eine Schneeräumpflicht für Eigenheimbesitzer. Was diese umfasst und worauf beim Winterdienst zu achten ist, erklären wir Ihnen hier.
Wann müssen Eigenheimbesitzer der Schneeräumpflicht nachkommen?
Sobald es glatt wird oder schneit, heißt es: Raus mit Schneeschaufel und Besen! Zusammen mit dem Schnee und Eis kommt auch die Verkehrssicherungspflicht auf Hausbesitzer zu. Diese tragen die volle Verantwortung dafür, dass ihr Grundstück im Winter gesichert ist. Stürzen und verletzen sich Fußgänger auf nicht geräumten Wegen vor dem Haus, können sie einen Schadenersatz fordern. In diesem Fall haftet der Eigenheimbesitzer, der seine Schneeräumpflicht vernachlässigt hat. Besser also, Sie erledigen Ihren Winterdienst zuverlässig. Wann genau zu räumen ist, legt jede Kommune unterschiedlich fest.
In der Regel lauten die Zeiten: An Werktagen von 7 bis 21 Uhr und an Sonn- und Feiertagen von 8 bis 20 Uhr.
Was muss geräumt werden?
Welche Streumittel dürfen verwendet werden?
Entbinden Urlaub oder Krankheit Eigenheimbesitzer von der Schneeräumpflicht?



